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Kirjailija

Fabian Wittreck

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 6 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2002–2024, suosituimpiin kuuluu Geld ALS Instrument Der Gerechtigkeit: Die Geldrechtslehre Des Hl. Thomas Von Aquin in Ihrem Interkulturellen Kontext. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

6 kirjaa

Kirjojen julkaisuvuodet: 2002–2024.

Christentum und Menschenrechte

Christentum und Menschenrechte

Fabian Wittreck

Mohr Siebeck
2013
nidottu
Das Verhältnis von Christentum und Menschenrechten ist hochgradig ambivalent: Nebeneinander begegnen die Reklamation einer christlichen 'Alleinautorschaft' an den modernen Grundrechten sowie der Hinweis darauf, dass christliche Würdenträger die neuzeitlichen Menschenrechtskataloge anfangs als Ausgeburt des Individualismus und Rationalismus erbittert bekämpft haben. In seinem Essay zeichnet Fabian Wittreck zunächst die eminente politische Relevanz der Fragestellung nach, bevor er anhand der Quellen belegt, dass beide Positionen deutlich zu kurz greifen. Der anfängliche Widerstand gegen die Menschenrechtsidee verdeckt bei näherem Hinsehen weniger eine Fundierungs- als eine Ermöglichungsfunktion des Christentums, das im Gegensatz zu anderen Weltreligionen insbesondere infolge der Trennung von 'weltlich' und 'geistlich' Raum für die Entwicklung der Menschenrechtsidee durch das Vernunftnaturrecht lässt. Zugleich enthält die biblische Lehre Ansatzpunkte, die heute eine christliche Theologie der Menschenrechte tragen (und zugleich die kritische Frage nach der Geltung der Menschenrechte in den Kirchen aufwerfen).
Nationalsozialistische Rechtslehre und Naturrecht
Gustav Radbruch gilt mit seinem berühmten Satz, der Positivismus habe "mit seiner Überzeugung 'Gesetz ist Gesetz' den deutschen Juristenstand wehrlos gemacht gegen Gesetze willkürlichen und verbrecherischen Inhalts", bis heute als Gewährsmann für die "Schuld" dieser rechtsphilosophischen Schule am Versagen der deutschen Jurisprudenz in der NS-Zeit. Zugleich gilt die für die Nachkriegszeit prägende Rückbesinnung auf das Naturrecht als probate Antwort auf wie als verläßliche Sicherung gegen den Unrechtsstaat. Fabian Wittreck fragt in umgekehrter Perspektive danach, ob sich zentrale Bestandteile der nationalsozialistischen "Rechtslehre" nicht ganz im Gegenteil als naturrechtliche oder zumindest naturrechtsanaloge Sätze begreifen lassen. Vor dem Hintergrund der bereits nach dem Ersten Weltkrieg einsetzenden Naturrechtsrenaissance untersucht er die facettenreiche und keineswegs einhellige Position des NS-Schrifttums zu den klassischen Naturrechtslehren, stellt zwei zeitgenössische Entwürfe eines explizit nationalsozialistischen "Naturrechts aus Blut und Boden" vor und demonstriert am Ende die terminologischen, strukturellen und funktionalen Parallelen, die Sätze des angeblich "rassen- oder lebensgesetzlichen Rechts" und naturrechtliche Doktrinen miteinander verbinden. Insgesamt zeichnet der Verfasser ein deutlich differenzierteres und schattierungsreicheres Bild des Standortes der NS-Rechtslehre, die sich gegen ihre umstandslose und einseitige Zuordnung zu einer der großen rechtsphilosophischen Schulen des 20. Jahrhunderts sperrt.
Die Verwaltung der Dritten Gewalt

Die Verwaltung der Dritten Gewalt

Fabian Wittreck

Mohr Siebeck
2006
sidottu
Die Verwaltung der deutschen Gerichtsbarkeit liegt traditionell in den Händen der Justizministerien des Bundes und der Länder. Dieses gewaltenverschränkende System wird zunehmend als hierarchielastig angegriffen. Ihm wird ein Konzept richterlicher Selbstverwaltung durch Justizverwaltungsräte gegenübergestellt. Fabian Wittreck weist nach, daß dieses Selbstverwaltungsmodell sowohl verfassungsrechtlich prekär als auch verfassungspolitisch verfehlt ist. Seine historische Genese wie die rechtsvergleichende Analyse weisen es als primär standespolitisches Projekt richterlicher Interessenvertretungen aus. Der Autor zeigt, daß das traditionelle System der Gerichtsverwaltung durch die Exekutive für die demokratische Legitimation der rechtsprechenden Gewalt unverzichtbar ist und plädiert deshalb für eine Revitalisierung der Dienstaufsicht. Als Grundlage dieser Thesen dient eine vollständige Bestandsaufnahme der Verwaltung der Dritten Gewalt, die sich über die Gerichte des Bundes und der Länder hinaus auch auf die europäische und internationale Gerichtsbarkeit erstreckt, die kirchlichen Gerichte nicht ausspart und der Sonderrolle der Verwaltung der Verfassungsgerichte breiten Raum widmet. In rechtsvergleichender Perspektive werden ferner die Systeme der Gerichtsverwaltung in Europa und den USA analysiert.