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Kirjailija

Gabriele Britz

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 4 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2003–2026, suosituimpiin kuuluu Außerjuridisches in Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

4 kirjaa

Kirjojen julkaisuvuodet: 2003–2026.

Einzelfallgerechtigkeit versus Generalisierung
Gabriele Britz betrachtet das Verhältnis von Generalisierung und Einzelfallgerechtigkeit in diskriminierungsschutzrechtlichem Kontext neu. An Beispielen aus Kreditwirtschaft, Versicherungswirtschaft und Beschäftigung sowie an der Altersdiskriminierung systematisiert sie die potenziellen Einwände gegen statistische Diskriminierung und untersucht deren verfassungsrechtliche Berechtigung. Statistische Diskriminierung ist das Resultat einer bestimmten Form typisierender Entscheidungsfindung: Sind Eigenschaften einer Person nicht direkt erkennbar, obwohl gerade anhand dieser Eigenschaften eine Entscheidung getroffen werden soll, liegt es nahe, sich an leichter feststellbaren Personenmerkmalen zu orientieren, die mit einer statistischen Gewissheit auf die 'versteckte' Eigenschaft hinweisen. Dies ist effizient, wirft jedoch Gleichheitsprobleme auf, weil das generalisierende Vorgehen die Besonderheiten des Einzelfalls unberücksichtigt lässt. Die Autorin knüpft an die ältere (steuerrechtliche) Typisierungsdiskussion an, geht über diese jedoch hinaus, indem sie Typisierungen in den Blick nimmt, die gerade personen bezogenen Merkmalen folgen, und auch typisierende Entscheidungen Privater einbezieht. Sie stellt die Gleichheitsgrundrechte ins Zentrum ihrer verfassungsrechtlichen Überlegungen und will dabei insbesondere zur Präzisierung der Schutzziele von Diskriminierungsverboten beitragen. In praktischer Hinsicht dient ihre Untersuchung auch der verfassungsrechtlichen Konkretisierung der Ausnahmetatbestände des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
Freie Entfaltung durch Selbstdarstellung

Freie Entfaltung durch Selbstdarstellung

Gabriele Britz

Mohr Siebeck
2007
nidottu
Die Existenz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist unbestritten, sein Inhalt wurde kasuistisch konkretisiert. Gleichwohl bleiben Herleitung und Gehalt bis heute blass. Gabriele Britz rekonstruiert und konturiert es als inneres, nicht verhaltensbezogenes Teilrecht der in Art. 2 I GG verankerten Garantie freier Persönlichkeitsentfaltung, ohne dass sie dafür des problematischen Rückgriffs auf Art. 1 I GG bedarf. Sie zeigt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Dienste der Identitätsleistung des Individuums steht, indem es Voraussetzungen der Selbstreflexivität von Identitätszuschreibungen gewährleistet, mittels derer sich das Individuum einen eigenen Anteil am sozialen Vorgang der Konstruktion von Identität sichert. Weil es als bloßer Voraussetzungsschutz auf eine Eigenleistung des Individuums zielt, kann es freilich keinen abwehrrechtlich fassbaren, 'lächigen' Schutzbereich haben. Vielmehr ist sein Schutzgehalt von spezifischen Gefährdungslagen her zu entwickeln, in denen die Freiwilligkeit und damit das durch Art. 2 I GG geschützte 'Eigene' der Persönlichkeitsentfaltung übermäßig in Bedrängnis geraten. Weil Gefahren nicht zuletzt von gesellschaftlichen Konstruktionsvorgängen herrühren, erklärt sich so auch die hohe Privatrechtsrelevanz einiger Teilbereiche des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere des Rechts auf Selbstdarstellung. Es schützt die Voraussetzungen der menschlichen Identitätsleistung im Verhältnis zu anderen und bietet so die Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Antwort auf das 'Interaktivitätsparadigma'.
Tarifautonomie in Deutschland und Europa

Tarifautonomie in Deutschland und Europa

Gabriele Britz; Uwe Volkmann

Mohr Siebeck
2003
nidottu
Die Tarifautonomie als das im deutschen Verfassungsrecht von Art. 9 III GG gewährleistete Recht der Tarifparteien, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in eigener Verantwortung zu regeln, ist infolge der hohen Dauerarbeitslosigkeit und des verschärften internationalen Wettbewerbs seit geraumer Zeit einem erheblichen Veränderungsdruck ausgesetzt, der im Rahmen der EU-Erweiterung noch zunehmen wird. Vor diesem Hintergrund erörtern Gabriele Britz und Uwe Volkmann den Stellenwert, die Absicherung und Perspektiven der Tarifautonomie im deutschen Verfassungsrecht sowie im Recht der Europäischen Union und untersuchen die rechtlichen Spielräume für die von verschiedener Seite vorgeschlagenen Veränderungen im gegenwärtigen Tarifsystem. Gegenstand der Betrachtung sind sowohl die Versuche, die Befugnisse der Tarifparteien zu beschränken, als auch die dem entgegengesetzten Bemühungen um eine Effektivierung oder Stärkung der Tarifautonomie, wie sie derzeit vor allem in der Diskussion um das Tariftreuegesetz anschaulich werden. Berücksichtigt werden neben den rechtlichen jeweils auch rechtspolitische Gesichtspunkte.