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Kirjailija

Hans Michael Heinig

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 6 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2003–2021, suosituimpiin kuuluu Prekäre Ordnungen. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

6 kirjaa

Kirjojen julkaisuvuodet: 2003–2021.

Göttinger Gutachten IV

Göttinger Gutachten IV

Hans Michael Heinig; Hendrik Munsonius

Mohr Siebeck
2021
sidottu
Dieser Band dokumentiert Gutachten, die das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland in den Jahren 2008-2020 zu Grundsatzproblemen des Kirchen- und Staatskirchenrechts erstattet hat. Die Beiträge in diesem Band reichen von Grundsatzfragen bis zu der Arbeit am Detail. Manche behandeln praxisrelevante Spezialprobleme, zu denen sich oft bislang kein anderes Schrifttum finden lässt. Andere, wie etwa Stellungnahmen für Gerichtsverfahren, sind von generellem rechtswissenschaftlichem Interesse und haben teils auch einen stärker dokumentarischen Charakter. Die Themengebiete der Untersuchungen sind: Kirchenverfassung - Organisationsrecht, Selbständigkeit der Kirchengemeinden - Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht - Kirchliches Finanz- und Haushaltsrecht - Diakonie, Werke und Einrichtungen - Kirchengut, Staatsleistungen, Baulast, Patronat - Stiftungen - Staatskirchenrechtliche Einzelfragen.
Prekäre Ordnungen

Prekäre Ordnungen

Hans Michael Heinig

Mohr Siebeck
2018
nidottu
Ohne Wissen über die Geschichte des Religionsrechts bleiben religionspolitische und religionsrechtliche Debatten der Gegenwart eigentümlich technizistisch. Die Historie gibt uns zwar keine abschließenden Antworten, wie wir den Herausforderungen einer hyperdiversifizierten Gesellschaft heutzutage begegnen können. Doch das geltende Recht ist Teil unseres kulturellen Gedächtnisses und es reflektiert eine Lerngeschichte, die mehrere hundert Jahre alt ist. Die im geltenden Recht eingelagerten historischen Erfahrungen prägen bis heute gesellschaftliche Wahrnehmungen, Problembewusstsein und Empfindsamkeiten. Religionsrecht ist in hohem Maße pfadabhängig. Deshalb ist es notwendig, sich der Geschichte des Religionsrechts immer wieder neu zu vergewissern.
Die Verfassung der Religion

Die Verfassung der Religion

Hans Michael Heinig

Mohr Siebeck
2014
nidottu
Die Kirchen werden kleiner, die Religionen zahlreicher, die Gesellschaft säkularer. Das Recht reagiert auf diesen Wandel: mit einem Verlust herkömmlicher staatskirchenrechtlicher Selbstverständlichkeiten und einer Neuverteilung rechtspolitischer Argumentationslasten, mit Anpassungen bei der Handhabung einzelner Verfassungsbestimmungen, mit Suchbewegungen auf der Theorieebene im Dialog mit anderen Disziplinen der Religionsforschung. Welche Hintergrundannahmen über Religion, Recht, Gesellschaft erscheinen heute noch belastbar? Was ist genau unter der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates zu verstehen? Wie umfangreich fällt der Schutz der Religionsfreiheit aus und welche Grenzen kennt sie? Welche Bedeutung haben konfessionelle Einflüsse auf das Recht? Hat Religion im öffentlichen Schulwesen noch einen Ort? Welche Gemeinschaften können sich unter welchen Voraussetzungen öffentlich-rechtlich organisieren? Welche Bindungen bestehen, wenn der Staat jüdisches Leben fördern will? Welche Besonderheiten bringt der Islam mit sich? Kann er sich nahtlos in das geltende Recht einpassen? Welche Einflüsse üben die EMRK und das EU-Recht auf das Religionsrecht aus? Der vorliegende Band bündelt Einzelbeiträge zu diesen drängenden Fragen des Religionsrechts, die über die letzten zehn Jahre entstanden sind. Ihnen liegt ein vom Grundrecht der Religionsfreiheit ausgehender Ansatz zugrunde. So verstanden zeigt das geltende Religionsverfassungsrechts gerade bei der Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen eine erstaunliche Leistungsfähigkeit.
Der Sozialstaat im Dienst der Freiheit

Der Sozialstaat im Dienst der Freiheit

Hans Michael Heinig

JCB Mohr (Paul Siebeck)
2008
sidottu
Das Sozialstaatsprinzip findet in der gegenwärtigen Staatsrechtslehre kaum Beachtung. Der Sozialstaat gilt verfassungsrechtlich als diffuses Phänomen. Teils wird der Rechtscharakter der Formel vom sozialen Staat generell bestritten, teils wird ihr kein materieller Inhalt zugesprochen, sondern ihre Ausfüllung pauschal dem Gesetzgeber überlassen. Dabei bedarf die Praxis des Sozialstaates durchaus der verfassungsrechtlichen Anleitung. Hans Michael Heinig veranschaulicht gute Gründe dafür, daß der Sozialstaat des Grundgesetzes normativ zuvörderst der Sicherstellung von Mindestbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben dienen soll. Er zeigt auf, dass die Herstellung von Gleichheit, Solidarität, Gerechtigkeit und Sicherheit demgegenüber als verfassungsrechtliche Primärziele zurücktreten. Auf diese Weise von seinem Dienst an der Freiheit her begriffen, gewinnt der soziale Staat theoretisch wie dogmatisch Konturen: Die Freiheitsfunktionalität bildet von Verfassungs wegen Grund wie Grenze des Sozialstaates. Freiheit meint dabei sowohl die individuelle Selbstbestimmung wie die Teilhabe an der demokratischen Selbstregierung. Hieraus entsteht ein spannungsvolles Wechselspiel zwischen Freiheitsschutz durch und gegenüber dem Sozialstaat. Denn der Dienst der Freiheit bestimmt verfassungsunmittelbare Mindestanforderungen an den sozialen Staat, markiert aber auch die Grenze des jedem sozialstaatlichen Geben vorgeschalteten Nehmens. Fragen nach sozialen Grundrechten oder nach der Begründung eines Existenzminimums finden so ebenso sinnvolle Antworten wie solche nach den Grenzen sozialstaatlicher Umverteilung.