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Kirjailija

Hinnerk Wißmann

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 6 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2008–2026, suosituimpiin kuuluu Verwaltungsrecht. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

6 kirjaa

Kirjojen julkaisuvuodet: 2008–2026.

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Hinnerk Wißmann

Mohr Siebeck
2026
nidottu
Der moderne Verfassungsstaat benötigt eine funktionierende Verwaltung. Sie soll gleichzeitig rechtstreu, flexibel und möglichst effizient sein - also ganz unterschiedliche Ziele zur gleichen Zeit erfüllen. Die allgemeinen Lehren des Verwaltungsrechts sind daher eine anspruchsvolle Herausforderung: Für eine freiheitliche Ordnung des Gemeinwesens, für die Rechtswissenschaft, und nicht zuletzt für das juristische Studium. Die neue Auflage des Lehrbuchs verarbeitet die aktuellen Beiträge von Gesetzgebung, Wissenschaft und Rechtsprechung. Einen neuen Schwerpunkt bildet hierbei die Digitalisierung der Verwaltung, insbesondere der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz. Nochmals verbessert und ausgebaut wurde das Angebot an Lernmaterialien durch neue Fallübungen und Übersichten für Studierende, die durch digitale Zusatzinformationen ergänzt werden. „Insgesamt ist es [...] ein großer Wurf, der in überschaubarer Form zu vielen aktuellen Fragen Stellung nimmt [...]" Helmut Goerlich SächsVBl. 2/2024, 66-67 „'Warum dieses Buch?' Weil es einen erkennbaren Bedarf in gelungener Art und Weise abdeckt. Wer Interesse an einem vertieften Verständnis der im Verwaltungsrecht gewachsenen Strukturen hat, ist mit dem neuen Lehrbuch von Wißmann bestens bedient." Jürgen Held DÖV 77 (2024), 610 „Wißmann [...] gelingt, was für Lehrbücher zum Allgemeinen Verwaltungsrecht selten ist: Interesse an der Verwaltung und ihrem Recht zu wecken - und zu zeigen." Thomas Wischmeyer Die Verwaltung - 58 (2025), 109
Religionsunterricht 4.0

Religionsunterricht 4.0

Arnulf von Scheliha; Hinnerk Wißmann

Mohr Siebeck
2024
nidottu
Arnulf von Scheliha und Hinnerk Wißmann diskutieren die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes. Sie sichten die vielen guten Gründe, Religion an den Schulen in der Binnenperspektive der Religionsgemeinschaften zu unterrichten. Die wachsende religiöse Pluralität und der demographische Wandel legen allerdings eine Überprüfung der bisher gewohnten Organisation dringlich nahe - gerade wenn man an den besonderen Zielen des Religionsunterrichts festhalten will. Die in diesem Essay vorgelegte Bestandsaufnahme in religionsrechtlicher und theologischer Perspektive zeigt, dass eine zukunftsfeste Veränderung des Religionsunterrichts möglich ist. Schon bisher hat sich der rechtliche Rahmen als hinreichend flexibel erwiesen, um die notwendigen religionspolitischen Aushandlungsprozesse zwischen Staat und Religionsgemeinschaften abzubilden. Für die gebotene Weiterentwicklung des Religionsunterrichts stehen geeignete Pfade bereit.
Religionsunterricht für alle?

Religionsunterricht für alle?

Hinnerk Wißmann

Mohr Siebeck
2019
nidottu
Ein "Religionsunterricht für alle" fordert das geltende Religionsverfassungsrecht heraus. Dessen Grundannahmen - eine optimistische Verbindung von Religionsfreundlichkeit und Neutralität des Staates - stehen in vielfacher Weise in grundlegenden Bewährungsproben. Am Beispiel des Religionsunterrichts lässt sich genauer fragen: Mit wem kann der Staat zusammenarbeiten, der selber keine Glaubenswahrheit kennen darf? Ist die Trennung der Religionen unausweichlich, oder können integrierte Lösungen verfolgt werden, ohne die besondere Begründung religiöser Freiheit und Wahrheit aufzugeben? Der Versuch einer solchen Lösung wird seit einiger Zeit in Hamburg betrieben. Hinnerk Wißmann legt die Tiefenschichten des geltenden Rechts frei: Eine Weiterentwicklung muss Begründung und Grenzen einer Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften beachten, um einen legitimen Beitrag für die pluralistische Gesellschaft zu liefern.
Generalklauseln

Generalklauseln

Hinnerk Wißmann

Mohr Siebeck
2008
sidottu
Der Verfassungsgrundsatz der 'Gesetzmäßigkeit' verlangt, daß die öffentliche Verwaltung durch Parlamentsgesetze gesteuert und durch Gerichte kontrolliert wird. Die Untersuchung von Wißmann zeigt zunächst, wie sich das Verhältnis von Gesetz, Freiheit und 'guter policey' seit dem Ausgang des Mittelalters entwickelt hat. Für die Verfassungsordnung des Grundgesetzes folgt daraus, daß insbesondere die Grundrechte - gegen die Tendenz ihrer Diversifizierung in Sonderdogmatiken - den überzeugenden Ausgangspunkt einer entsprechenden übergreifenden, förmlich-rationalen Aufgabenteilung der Staatsfunktionen bilden. Verfassungsrechtlich gefordert ist dabei ein hinreichendes Maß an inhaltlicher Bestimmtheit, die die Vorhersehbarkeit wie den Nachvollzug von Verwaltungsentscheidungen ermöglicht, nicht hingegen eine maximale Standardisierung der Regelungen. Die 'Eigenständigkeit' der Verwaltung ist das funktional sowie rechtlich vorausgesetzte Widerlager der Gesetzesbindung. Ihre Gestaltungsaufgabe kann vielfach nicht einmal im Modell als 'Anwendung' von Gesetzen rekonstruiert werden. Daher muß die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu einem differenzierten Steuerungs- und Kontrollverbund weiterentwickelt werden. Dabei kann auf Generalklauseln als Regelungstypus nicht verzichtet werden. Sie sichern in vielen Sachbereichen die Rückbindung an gesetzliche Aufgabenbestimmungen und gewährleisten zugleich die Offenheit für die Weiterentwicklung der Verwaltungstätigkeit wie eine wirksame Kontrolle der Verwaltung durch die Gerichte.