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Kirjailija

Jörg Eisele

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 12 kirjaa, julkaisuja vuosilta 1998–2026, suosituimpiin kuuluu Strafrecht - Besonderer Teil I. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

Nimi esiintyy myös muodoissa: Jorg Eisele

12 kirjaa

Kirjojen julkaisuvuodet: 1998–2026.

Strafrecht - Besonderer Teil II: Eigentumsdelikte Und Vermogensdelikte
Das Studienbuch Strafrecht - Besonderer Teil II bietet zusammen mit dem ebenfalls umfassend uberarbeiteten Werk von Jorg Eisele zum Strafrecht - Besonderer Teil I eine umfassende Darstellung zu den einzelnen Straftaten des Besonderen Teils des Strafrechts. Der Band ist systematisch aufgebaut und stellt die Grundstrukturen des jeweiligen Deliktes in den Vordergrund. Zu jedem Straftatbestand findet sich ein detailliertes Aufbauschema, an dem sich die nachfolgende Darstellung orientiert. Pragnante Beispiele, zahlreiche Falle sowie Schaubilder veranschaulichen und erganzen diese. Die Neuauflage berucksichtigt zahlreiche neue prufungsrelevante Entscheidungen sowie aktuelle Gesetzesanderungen.
Strafrecht - Besonderer Teil I + Besonderer Teil II - Paket: Straftaten Gegen Die Person Und Die Allgemeinheit, Eigentumsdelikte Und Vermogensdelikte
Die Lehrbucher bieten eine umfassende Darstellung zu den einzelnen Straftaten des Besonderen Teils des Strafrechts. Sie sind systematisch aufgebaut und stellen die Grundstrukturen des jeweiligen Deliktes in den Vordergrund. Zu jedem Straftatbestand findet sich ein detailliertes Aufbauschema, an dem sich die nachfolgende Darstellung orientiert. Erganzt und veranschaulicht wird diese durch pragnante Beispiele, zahlreiche Falle sowie Schaubilder. Die umfassend uberarbeitete Neuauflage berucksichtigt neben einigen Gesetzesanderungen auch zahlreiche neue prufungsrelevante Entscheidungen der Rechtsprechung. Teil I bietet zusammen mit dem Studienbuch von Jorg Eisele, Strafrecht - Besonderer Teil II, eine umfassende Darstellung zu den einzelnen Straftaten des Besonderen Teils des Strafrechts.
Strafrecht - Besonderer Teil I: Straftaten Gegen Die Person Und Die Allgemeinheit
Die Darstellung ist systematisch aufgebaut und stellt die Grundstrukturen des jeweiligen Deliktes in den Vordergrund. Zu jedem Straftatbestand findet sich ein detailliertes Aufbauschema, an dem sich die nachfolgende Darstellung orientiert. Neben Bezugen zum Allgemeinen Teil werden gemeinsame Verbindungslinien zwischen den einzelnen Delikten hervorgehoben. Die Darstellung wird durch pragnante Beispiele, zahlreiche Falle sowie Schaubilder veranschaulicht. Die umfassend uberarbeitete Neuauflage berucksichtigt neben Gesetzesanderungen auch zahlreiche neue prufungsrelevante Entscheidungen der Rechtsprechung. Teil I bietet zusammen mit dem Studienbuch von Jorg Eisele, Strafrecht & Besonderer Teil II, eine umfassende Darstellung zu den einzelnen Straftaten des Besonderen Teils des Strafrechts.
Die Regelbeispielsmethode im Strafrecht
Im Mittelpunkt dieses Buches steht die Regelbeispielsmethode, die vom Gesetzgeber im Bereich der Strafverschärfung aufgrund ihrer Flexibilität zunehmend eingesetzt wird. Diese Technik hat mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahre 1998 eine Ausweitung erfahren. Gleichzeitig wurde in Hinblick auf ihre Unbestimmtheit und dem damit verbundenen Mangel an Rechtssicherheit in der Literatur heftige Kritik erhoben, so daß die Regelbeispielsmethode nunmehr wieder in das Blickfeld der wissenschaftlichen Diskussion gerückt ist. Die mit dieser Rechtsfigur verbundenen Probleme beruhen vor allem darauf, daß die vom Gesetzgeber zur Erläuterung der Generalklausel des besonders schweren Falles genannten Regelbeispiele nach Ansicht der herrschenden Meinung weder abschließend noch zwingend sind. Dem Richter wird somit ein erheblicher Spielraum bei der Entscheidung, ob der strengere Strafrahmen Anwendung findet, eingeräumt. Jörg Eisele arbeitet die Regelbeispielstechnik erstmals umfassend wissenschaftlich auf und ordnet sie in die vorhandenen dogmatischen Kategorien des Straftataufbaus ein. Er untersucht auch verwandte Regelungstechniken und bezieht Strafmilderungsgründe mit ein. Dabei werden nicht nur allgemeine Fragen der Gesetzgebungstechnik und der Abgrenzung der Aufgaben des Gesetzgebers und des Richters erörtert, sondern auch Lösungsvorschläge für Wissenschaft und Praxis entwickelt. Außerdem wird diskutiert, inwieweit sich die Regelbeispielstechnik mit den Grundsätzen des Europäischen Strafrechts vereinbaren läßt.