Kirjailija
Karl-Heinz Ladeur
Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 9 kirjaa, julkaisuja vuosilta 1995–2024, suosituimpiin kuuluu Toleranz - Religion - Recht. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.
9 kirjaa
Kirjojen julkaisuvuodet: 1995–2024.
Die Zukunft der Medienverfassung
Karl-Heinz Ladeur; Albert Ingold; Christoph Beat Graber; Dan Wielsch
Mohr Siebeck
2021
nidottu
Medien gestalten eine Gesellschaft mindestens so grundlegend wie umgekehrt. Durch ihre Digitalisierung ändern sich die Bedingungen von Individualität, Meinungsbildung und Öffentlichkeit gleichermaßen. Die neuen Intermediäre, über die sich Sozialität im Digitalen konstituiert, sind zugleich die zentralen Akteure der Digitalwirtschaft. Die Möglichkeitsräume der Zukunft werden scheinbar maßgeblich durch sie generiert. Was aber wird dann aus den in der analogen Welt entstandenen Konzepten von Privatheit oder Vielfaltssicherung? Was aus den Kommunikationsgrundrechten? Sind zu ihrem Schutz im Internet gar völlig neue Institutionen erforderlich? In der Gesellschaft der Netzwerke geraten praktisch alle Begriffe des Medienrechts unter Veränderungsdruck. Der Vortrag von Karl-Heinz Ladeur und die Kommentare von Christoph Beat Graber und Albert Ingold machen sich daher auf die Suche nach der Zukunft der Medienverfassung.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit hat sich weltweit verbreitet. Das Bundesverfassungsgericht gehört inzwischen zu den ältesten Verfassungsgerichten und es gilt vor allem in Deutschland als "Glücksfall". Doch dies könnte sich als Selbsttäuschung erweisen. Die Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist dem politischen Wandel in der Postmoderne, insbesondere dem Druck der Fragmentierung der gesellschaftlichen Ordnung nicht enthoben. Das Bundesverfassungsgericht ist von der Vorstrukturierung der Verfassungsfragen durch die politischen Parteien abhängig. Für die neue Unübersichtlichkeit ist das Bundesverfassungsgericht schlecht gewappnet. Nicht zuletzt der Vergleich mit den Verfassungsgerichten anderer Länder Europas sowie Nord- und Südamerikas zeigt, dass die Verfassungsgerichte den neuen Konflikten wenig entgegenzusetzen haben, weil die Institutionen der repräsentativen Demokratie zunehmend ihre Integrationsfähigkeit einbüßen.
Karl-Heinz Ladeur entwickelt eine von der Rechtstheorie bestimmte neue Perspektive auf die römische Rechtskultur der Spätantike und deren Wandel im Prozess der Christianisierung. Damit gewichtet er auch die Bedeutung der Spätantike für die Herausbildung des neuzeitlichen Rechtsverständnisses anders. Die drei Gründungsorte der westlichen Rechtskultur, Jerusalem, Athen und Rom, bilden den Ursprung der Unruhe, die deren Evolution geprägt hat. Deren paradoxe "longue durée" hat Unterbrechungen nicht verhindert, aber die produktive wechselseitige Irritation zwischen Religion, Philosophie und Recht nie abgebrochen. Dadurch ist eine unfertige, unvollständige Rechtskultur ohne Einheit entstanden, die auf die Beobachtung und Ermöglichung des Wissens von der Welt eingestellt war. Die Bedingungen der Möglichkeit des subjektiven Rechts, der Rechtsperson, des universalen Rechts, sind in dieser Zeit entstanden.
"Nach der "Gesellschaft der Individuen" die "Gesellschaft der Organisationen", nach der "Gesellschaft der Organisationen" die "Gesellschaft der Netzwerke"!" So beschreibt Karl-Heinz Ladeur schlagwortartig die Selbsttransformation der Gesellschaft in den westlichen Ländern der letzten hundertfünfzig Jahre. Der Untergang eines von monarchischer Repräsentationskraft bestimmten Staates führte auch in den kontinentaleuropäischen Rechtssystemen seit dem späten 19. Jahrhundert zu einer stärkeren Öffnung für eine Welt aus Relationen. Die überkommenen subjektphilosophischen Transzendentalfiguren und vertikalen Begründungsverhältnisse werden durch horizontale Beziehungen ergänzt und ersetzt, an denen zunächst primär Organisationen und Gruppen und heute mehr und mehr sich fortlaufend verändernde Netzwerke beteiligt sind. Auf diese gewandelte gesellschaftliche Situation muss sich das Recht einstellen. Es muss dazu die veränderte Rolle der Ungewissheit verarbeiten, die nicht länger im Sinne klassischer Rationalitätsvorstellungen durch die Gewinnung eines festen Grundes weitgehend beseitigt oder zumindest verdrängt werden kann. Gefordert ist die Anpassung des modernen Rechts an eine Netzwerklogik der relationalen Rationalität, die in unterschiedlichen Feldern - Rechtstheorie, Rechtsmethodologie, Staatstheorie, Verfassungstheorie, Verwaltungsrecht usw. - zu operationalisieren ist.
Die Funktion der Menschenwürde im Verfassungsstaat
Ino Augsberg; Karl-Heinz Ladeur
Mohr Siebeck
2008
nidottu
Die gegenwärtige juristische Debatte über die Menschenwürde kreist vor allem um die Frage der Verfügbarkeit oder Unverfügbarkeit der menschlichen Würde im Sinne ihres Status als einer abwägungsfähigen oder -resistenten Position. Dabei wird die Diskussion oftmals verengt als Auseinandersetzung über die mögliche Herkunft des Würde-Konzepts als einer genuin christlichen Figur einerseits oder einer stärker antik-humanistischen Traditionen verpflichteten Konstruktion andererseits geführt. Konträr zu diesem genetischen Erklärungsmodell fragen Karl-Heinz Ladeur und Ino Augsberg, welche rationale Funktion einem Unverfügbarkeitstopos innerhalb des Rechtssystems zukommen könnte. Vor dem Hintergrund dieser funktionalen Analyse richten sie den Blick auf ihre Konsequenzen für die Relevanz des Menschenwürdekonzepts bezüglich aktueller Problemfelder wie der Humangenetik, der Neurowissenschaft und der Veränderung der Medienlandschaft. Dabei treten die Autoren zugleich einem zu beobachtenden Trend entgegen, den Rekurs auf die Menschenwürde zum allgemeinen Ersatz für in der modernen Gesellschaft verloren gegangene gemeinsame Überzeugungen und Werte ausufern zu lassen. Statt dergestalt die Menschenwürde in einem substanzhaften Verständnis gegen die Veränderungsprozesse der Moderne in Stellung zu bringen, zeigen sie, wie das Konzept vielmehr als ein Prinzip der Wiedereinführung von Diversität und Varietät der Möglichkeiten die Ausdifferenzierungsprozesse der gegenwärtigen Gesellschaft auf eine produktive Weise unterstützen kann.
Kruzifix, Kopftuch, Karikaturen - drei Stichwörter, die stellvertretend für eine Entwicklung der letzten Jahre stehen können: zu beobachten ist eine deutliche Zunahme öffentlicher Auseinandersetzungen um die Stellung der Religion in der Gesellschaft. Offenbar ist das Modell der demokratischen Gesellschaft, die die Religion auf den Status einer primär privaten Angelegenheit reduzieren möchte, an eine Grenze gelangt. Insbesondere durch den Islam, aber auch durch christliche Konfessionen wird wieder vehement eine verstärkte Berücksichtigung religiöser Verhaltensmaßstäbe auch in anderen Gesellschaftsbereichen wie Recht und Politik eingefordert. Auf die grundsätzliche Bewältigung daraus resultierendener Probleme ist die deutsche Rechtsprechung jedoch schlecht vorbereitet. Unter Rückgriff auf ein historisch wie theoretisch unzureichend reflektiertes Toleranzkonzept und eine allgemein postulierte, aber kaum näher ausgeformte Neutralitätspflicht des Staates verbietet sie sich selbst differenzierte Betrachtungen, die über die bloße Abwägung im Einzelfall hinausgingen. Generelle und strukturelle Probleme, insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Islam in der modernen Gesellschaft, bleiben damit ausgespart. Ausgehend von einer Darstellung der Situation der Religion in der modernen Gesellschaft sowie einer genauen Analyse ausgewählter durch die Rechtsprechung entschiedener Fälle zeigen Karl-Heinz Ladeur und Ino Augsberg, wie das komplexe Spannungsverhältnis von Staat, Gesellschaft und Religion zwar nicht dauerhaft aufgelöst, aber doch im Sinne eines dynamischen neuen modus vivendi redimensioniert werden könnte.
Negative Freiheitsrechte und gesellschaftliche Selbstorganisation
Karl-Heinz Ladeur
Mohr Siebeck
2000
sidottu
Die negativen Freiheitsrechte werden in der rechts- und sozialwissenschaftlichen Literatur häufig als Schutzrechte des 'egoistischen Individuums' vor dem Staat dargestellt. Dies wird entweder in den verschiedenen Lesarten des methodologischen Individualismus als notwendiger Ausdruck des Respekts vor der Autonomie des Individuums legitimiert oder es wird kritisch als Verkürzung der menschlichen Freiheit um ihre kollektive Komponente angesehen. In der kritischen Perspektive bedarf es der Ergänzung der negativen Freiheitsrechte um ein 'positives' Pendant, das erst 'wirkliche' Freiheit ermöglicht. Karl-Heinz Ladeur zeigt, daß die verbreitete Konstruktion negativer Freiheit als 'Abwehrrecht' gesellschaftliche Selbstorganisation nicht ermöglicht. Nur auf dieser Grundlage liegt der Gedanke nahe, daß die Emanzipation von privater Interessenorientierung, die sich ausdrücklich im öffentlichen Raum vollzieht, eine rationale Ordnungsbildung erlaubt. Demgegenüber sollte der Gebrauch negativer Freiheitsrechte seinerseits Effekte erzeugen, die umfassend genutzt werden können. So entsteht einerseits ein Wissen, das nicht nur privat angeeignet werden kann. Zum anderen ermöglichen die negativen Freiheitsrechte den Aufbau eines produktiven Netzwerks von Erwartungen und Konventionen. Wissen und Netzwerk bilden ein soziales Kapital, das allgemein genutzt werden kann.
Das Umweltrecht Der Wissensgesellschaft: Von Der Gefahrenabwehr Zum Risikomanagement
Karl-Heinz Ladeur
Duncker Humblot
1995
nidottu