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Kirjailija
Karl Larenz
Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 11 kirjaa, julkaisuja vuosilta 1960–2026, suosituimpiin kuuluu Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.
Der Larenz ist seit Jahren ein Klassiker unter den Lehrbüchern zur juristischen Methodenlehre. Um das Buch auch Studenten zugänglich zu machen, haben sich Autor und Verlag zur Publikation dieser gekürzten Studienausgabe des Buches aus der Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaften entschlossen. Neben der Aneignung von Kenntnissen in den einzelnen Rechtsgebieten und der praktischen Übung im Lösen von Fällen ist der Erwerb des methodischen Rüstzeugs für ein erfolgreiches Studium von besonderer Wichtigkeit. Dies gilt namentlich für die Auslegungslehre, die anhand zahlreicher Beispiele aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung veranschaulicht wird. Der Autor, Claus-Wilhelm Canaris, hat das Buch im Geist seines Lehrers Karl Larenz fortgeführt und aktualisiert, teilweise aber auch eigene Akzente gesetzt.
Dieses Buch, das Standardwerk der juristischen Methodenlehre, stellt in einem historisch-kritischen Teil die Entwicklung der Rechtstheorie und der juristischen Methodenlehre in Deutschland in ihren wichtigsten Vertretern seit Savigny dar. Es behandelt sodann die Lehre vom Rechtssatz, die Bildung des rechtlichen Sachverhalts und die hierfür erforderlichen Beurteilungen, die Methoden der Gesetzesauslegung und der richterlichen Rechtsfortbildung, endlich die Begriffs- und Systembildung in der Jurisprudenz. Die jetzt vorliegende 6. Auflage berücksichtigt die seit der Vorauflage erschienene umfangreiche Literatur und nimmt zu ihr Stellung. Weiter werden durch die Überarbeitung ein höheres Maß an Geschlossenheit und Verständlichkeit erreicht. Die Ausführungen werden durch zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung, vor allem des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, verständlich und für die Praxis fruchtbar gemacht. Der Autor zeigt, daß die Jurisprudenz Methoden eines "wertorientierten" Denkens entwickelt hat, die es ihr erlauben, auch da, wo notwendig Wertungen in die juristische Beurteilung einfließen, diese wenigstens bis zu einer gewissen Grenze nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.
Der Larenz ist seit Jahren ein Klassiker unter den Lehrbüchern zur juristischen Methodenlehre. Um das Buch auch Studenten zugänglich zu machen, haben sich Autor und Verlag zur Publikation dieser gekürzten Studienausgabe des Buches aus der Reihe Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaften entschlossen. Neben der Aneignung von Kenntnissen in den einzelnen Rechtsgebieten und der praktischen Übung im Lösen von Fällen ist der Erwerb des methodischen Rüstzeugs für ein erfolgreiches Studium von besonderer Wichtigkeit. Dies gilt namentlich für die Auslegungslehre, die anhand zahlreicher Beispiele aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung veranschaulicht wird. Claus-Wilhelm Canaris, hat das Buch im Geist seines Lehrers Karl Larenz fortgeführt und aktualisiert, teilweise aber auch eigene Akzente gesetzt.
Dieses Buch, das Standardwerk der juristischen Methodenlehre, stellt in einem historisch-kritischen Teil die Entwicklung der Rechtstheorie und der juristischen Methodenlehre in Deutschland in ihren wichtigsten Vertretern seit Savigny dar. Es behandelt sodann die Lehre vom Rechtssatz, die Bildung des rechtlichen Sachverhalts und die hierfür erforderlichen Beurteilungen, die Methoden der Gesetzesauslegung und der richterlichen Rechtsfortbildung, endlich die Begriffs- und Systembildung in der Jurisprudenz. Die jetzt vorliegende 6. Auflage berücksichtigt die seit der Vorauflage erschienene umfangreiche Literatur und nimmt zu ihr Stellung. Weiter werden durch die Überarbeitung ein höheres Maß an Geschlossenheit und Verständlichkeit erreicht. Die Ausführungen werden durch zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung, vor allem des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, verständlich und für die Praxis fruchtbar gemacht. Der Autor zeigt, daß die Jurisprudenz Methoden eines "wertorientierten" Denkens entwickelt hat, die es ihr erlauben, auch da, wo notwendig Wertungen in die juristische Beurteilung einfließen, diese wenigstens bis zu einer gewissen Grenze nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.
Allgemeine Literatur bersicht.- I. Historisch-kritischer Teil: Rechtstheorie und Methodenlehre in Deutschland seit Savigny.- 1. Die Methodenlehre Savignys.- 2. Die "Begriffsjurisprudenz" des 19. Jahrhunderts.- 3. Rechtstheorie und Methodenlehre unter dem Einflu des positivistischen Wissenschaftsbegriffs.- 4. Die Abwendung vom Positivismus in der Rechtsphilosophie der ersten H lfte des 20. Jahrhunderts.- 5. Methodische Bestrebungen der Gegenwart.- II. Systematischer Teil.- 1. Rechtstheoretische Grundlegung.- 2. Die Anwendung der Rechtss tze auf einen Sachverhalt.- 3. Die Auslegung der Gesetze.- 4. Die (offene) Fortbildung des Rechts durch Rechtswissenschaft und Rechtsprechung.- 5. Die Begriffsbildung und das System der Rechtswissenschaft.- Namenverzeichnis.
Literatur bersicht.- 1. Kapitel. Die Methodenlehre Savignys.- 2. Kapitel. Die "Begriffsjurisprudenz" des 19. Jahrhunderts.- 3. Kapitel. Rechtstheorie und Methodenlehre unter dem Einflu des positivistischen Wissenschaftsbegriffs.- 4. Kapitel. Die Abwendung vom Positivismus in der Rechtsphilosophie der ersten H lfte des 20. Jahrhunderts.- 5. Kapitel. Methodische Bestrebungen der Gegenwart.- 1. Kapitel. Rechtstheoretische Grundlegung.- 2. Kapitel. Die Anwendung der Rechtss tze auf einen Sachverhalt.- 3. Kapitel. Die Auslegung der Gesetze.- 4. Kapitel. Die (offene) Fortbildung des Rechts durch Rechtswissenschaft und Rechtsprechung.- 5. Kapitel. Die Begriffsbildung und das System der Rechtswissenschaft.- Namenverzeichnis.