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Kirjailija

Kerstin Schweizer

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 2 kirjaa, julkaisuja vuosilta 1998–2023, suosituimpiin kuuluu Wirtschaftsprivatrecht. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

2 kirjaa

Kirjojen julkaisuvuodet: 1998–2023.

Wirtschaftsprivatrecht

Wirtschaftsprivatrecht

Rainer Gildeggen; Barbara Lorinser; Andreas Willburger; Felix Buchmann; Tobias Brönneke; Claudius Eisenberg; Simone Harriehausen; Ulrich Jautz; Steffen Kroschwald; Ralph Schmitt; Kerstin Schweizer; Anusch Tavakoli; Brigitte Thäle; Andrea Wechsler

de Gruyter Oldenbourg
2023
pokkari
Betriebswirte managen regelm ig Gesch fte und Projekte. Das Recht spielt dabei eine wichtige Rolle. Es zeigt Gestaltungsspielr ume auf und hilft, Risiken zu reduzieren. Die Autoren, 14 erfahrene Hochschullehrer mit unterschiedlichem juristischen Expertenwissen, erkl ren die f r Betriebswirte relevanten rechtlichen Regelungen an einer Vielzahl von Praxisf llen. Dabei gelingt es nicht nur, juristische Methoden und den Umgang mit dem BGB zu vermitteln, sondern den Studierenden auch typische betriebliche Risikolagen und deren Bew ltigung lebensnah vorzustellen. Die Neuauflage ber cksichtigt aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, u.a. das neue Kaufrecht, die Vertr ge ber digitale Produkte und die Neuregelung der BGB-Gesellschaft.
Der Gleichberechtigungssatz - Neue Form, Alter Inhalt?: Untersuchung Zu Gehalt Und Bedeutung Des Neugefassten Art. 3 Abs. 2 Gg Unter Einbeziehung Euro
Art. 3 Abs. 2 GG wurde im Jahre 1994 folgenderma?en erg?nzt: "Der Staat frdert die tats?chliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Dieser neue Verfassungsauftrag zielt zwar auf die Schaffung individueller Chancengleichheit ab. Jedoch zeigt die Autorin, da? es angesichts "struktureller Diskriminierung" nicht mglich ist, Chancengleichheit ganz ohne Blick auf die gesellschaftlichen Realit?ten, will hei?en auf die Verteilung von Positionen und Mitsprachemglichkeiten (die sog. "Ergebnisebene") zu beurteilen. Aufgrund dieses Ergebnisbezuges sind Opfer auf Seiten des bislang dominierenden Geschlechts zwangsl?ufig, Bevorzugungen von Frauen knnen daher zul?ssig sein. Das "Quotenurteil" des EuGH aus dem Jahre 1995 hat daran nichts ge?ndert, es besteht hier nicht etwa eine Disharmonie zwischen deutschem und Europ?ischem Recht. Das Gebot effektiver Chancengleichheit nimmt in Kauf, da? sich das Gesicht der Gesellschaft erheblich wandelt und verbietet es geradezu, die Gleichberechtigung der Frau gegen die Bedurfnisse der "burgerlichen Familie" auszuspielen. Es geht hier ganz klar um eine "Dimensionsfrage" Die Verfassung verlangt ein vlliges Umdenken.