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Kirjailija

Klaus Ferdinand Gärditz

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 12 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2003–2026, suosituimpiin kuuluu Öffentliches und privates Wasserrecht. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

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12 kirjaa

Kirjojen julkaisuvuodet: 2003–2026.

Die regulierte Arzneipflanze

Die regulierte Arzneipflanze

Klaus Ferdinand Gärditz

Mohr Siebeck
2025
nidottu
Die Pharmazie ist aus der Botanik hervorgegangen. Der heutige Arzneimittelmarkt ist indes geprägt von synthetischen Wirkstoffen, die sich in industriellen Mengen herstellen und als Bestandteil handelsüblicher Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen lassen. Gleichwohl werden aus pflanzlichen Arzneidrogen weiterhin Arzneimittel hergestellt. Phytopharmaka sind Vielstoffgemische. Eine Pflanze enthält typischerweise zahlreiche bioaktive Stoffe, die an verschiedenen Targets binden. Das stellt auch an die rechtliche Regulierung besondere Anforderungen. So treten neben die regulären Arzneimittelzulassungen andere Wege des Marktzugangs wie die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel. Klaus Ferdinand Gärditz stellt die vielfältigen Regelungsstrukturen im Kontext der Pharmazeutischen Biologie vor und führt mit einer interdisziplinären Lupe durch den bunten Arzneipflanzengarten mit seinen Überraschungen.
Cephalopoden im Tierversuchsrecht

Cephalopoden im Tierversuchsrecht

Klaus Ferdinand Gärditz

Mohr Siebeck
2023
nidottu
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 TierSchG). Diese Basisregel des Tierschutzrechts ist epistemisch voraussetzungsvoll, weil sie belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraussetzt. Auch unter den Bedingungen tierexperimenteller Forschung ist dies nicht immer gewährleistet, was der normative Grenzfall der Tierversuche mit Cephalopoden (Sepien, Kalmare, Kraken) zeigt. Die vorliegende Fallstudie illustriert die Funktionen von Modellorganismen in den Life Sciences und zeichnet die Bedeutung der Cephalopoden insbesondere für die neurowissenschaftliche Forschung nach. Die unionsrechtlich induzierte Einbeziehung in das Tierschutzrecht beruht auf dem Vorsorgeprinzip, weniger auf gesicherten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen. Ungelöste Folgeprobleme wurden so in die Anwendung des Tierschutzrechts verlagert, das Leiden vermeiden soll, über das nur hochgradig ungesichertes Wissen vorliegt.
Dirty Drugs

Dirty Drugs

Klaus Ferdinand Gärditz

Mohr Siebeck
2022
nidottu
Psychische Erkrankungen gehören epidemiologisch weltweit zu den verbreitetsten Krankheitsrisiken. Psychopharmaka prägen unsere Gesellschaft stärker, als uns dies bewusst ist. Gleichwohl ist der rechtliche Rahmen der psychopharmakologischen Forschung und Therapie fragmentiert sowie teils von vorrationalen Pfadabhängigkeiten geprägt. Die vorliegende Untersuchung geht von der Geschichte der wissenschaftlichen Psychopharmakologie sowie den neurochemischen Wirkungsmechanismen typischer Psychopharmaka aus. Klaus Ferdinand Gärditz analysiert die wildwüchsigen Regelungsstrukturen und die damit verbundenen Wechselwirkungen zwischen Pharmakologie, Gesellschaft und Recht als institutionelle Herrschaftspraxis. Naturwissenschaftliches Wissen prägt einerseits das Recht, reziprok prägen aber auch die Symboliken und Steuerungsinstrumente des Rechts die Entstehung von sowie den Umgang mit naturwissenschaftlichem Wissen. Pharmakologische Wissensgenerierung hat eine markante Eigengeschichtlichkeit, die erst aufzeigt, wie überhaupt Regelungsbedürfnisse entstanden sind und wie eine Gesellschaft, die Recht instrumentell zur sozialen Zielerreichung einsetzt, Psychopharmaka und ihre Erforschung in der Zeit wahrgenommen hat. Eine kontextsensible Reflexion des Rechts der psychotropen Stoffe (vom Betäubungsmittelrecht über das Arzneimittelrecht bis zum verfassungsrechtlichen Rahmen) scheint gerade auch deshalb angezeigt, weil Legalisierungs- und Liberalisierungsdebatten wieder an Fahrt aufnehmen, aber weitgehend konzeptlos bleiben.
Gesundheitswissen aus Behördenhand

Gesundheitswissen aus Behördenhand

Klaus Ferdinand Gärditz; Karoline Maria Linzbach

Mohr Siebeck
2022
nidottu
Zahlreiche Bundeseinrichtungen erfüllen historisch traditionsreiche Aufgaben der Ressortforschung im Gesundheitsbereich. Sie nehmen als Teile der Bundesverwaltung komplexe Relaisfunktionen zwischen Wissenschaft, Politik sowie administrativer Rechtsanwendung wahr. Manche Einrichtungen wie das Robert Koch- oder das Paul-Ehrlich-Institut haben in der Corona-Pandemie als Akteure staatlicher Wissensgenerierung breite Bekanntheit erlangt. Aber auch andere - wie das Friedrich-Loeffler-Institut oder die Bundesinstitute für Arzneimittel und Medizinprodukte und für Risikobewertung - verfügen über leistungsstarke Forschungsabteilungen und agieren durch Forschung und Publikation als aktive Teilnehmer im Wissenschaftsprozess. Die Untersuchung spürt der Geschichte der Einrichtungen, ihrer Funktion im demokratischen Rechtsstaat, ihrer Unabhängigkeit und ihrer Bedeutung für rechtliche Entscheidungsverfahren nach.
Universitäre Industriekooperation, Informationszugang und Freiheit der Wissenschaft
Kooperationen von Hochschulen mit privaten Förderern sind weit verbreitet und werden gerade in Fächern, in denen hoher Finanzbedarf mit praktischer Verwertbarkeit zusammenfällt, unter dem Druck zur Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten weiterhin zunehmen. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind bislang jedoch weitgehend ungeklärt geblieben. Klaus Ferdinand Gärditz untersucht anhand praktischen Fallmaterials die rechtlichen Grenzen von Hochschulkooperationen, die sich namentlich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ergeben. Die Schutzverantwortung für eine freie Wissenschaft gebietet Vorkehrungen, die eine verlässliche, unabhängige und glaubwürdige Forschung an staatlichen Hochschulen sicherstellen. Zugleich wird untersucht, inwiefern sich die notwendige Transparenz, die eine glaubwürdige Wissenschaft benötigt, flankierend durch Informationsfreiheits- und Pressauskunftsansprüche durchsetzen lässt.
Europäisches Planungsrecht

Europäisches Planungsrecht

Klaus Ferdinand Gärditz

Mohr Siebeck
2009
nidottu
Das europäische Planungsrecht setzt sich aus einer Vielzahl sektoraler Regelungen zusammen, die durch einen spezifisch planerischen Regelungsansatz verbunden sind. An einer allgemeinen Dogmatik des europäischen Planungsrechts mangelt es bislang. Die vorliegende Untersuchung will allgemeine Grundstrukturen des europäischen Planungsrechts freilegen, um ein potentielles Referenzgebiet des europäischen Verwaltungsrechts zu erkunden. Klaus Ferdinand Gärditz analysiert die Eigenheiten eines europäischen Planungsbegriffs und beschreibt charakteristische Regelungsbereiche des Planungsrechts (insbesondere des Umwelt-, Infrastruktur- und Wissenschaftsrechts). Hieraus werden allgemeine Dogmen des europäischen Planungsrechts entwickelt, die den Besonderheiten einer europäischen Planungsfehlerlehre, den eigentümlichen Verbundstrukturen im Mehrebenensystem und Rechtsschutzfragen Rechnung tragen.
Strafprozess und Prävention

Strafprozess und Prävention

Klaus Ferdinand Gärditz

Mohr Siebeck
2003
nidottu
Die 'sicherheitsrelevanten' Rechtsgebiete des Strafprozeß-, Polizei- und Nachrichtendienstrechts befinden sich in einem permanenten Wandel und sind in komplexer Weise miteinander verknüpft. Dabei verschwimmen die Konturen zunehmend, die Abgrenzung sowie eine Orientierung an hergebrachten Kategorien und Funktionalitäten stellt sich als immer schwieriger dar. Klaus Gärditz untersucht die staatsorganisationsrechtlichen Rahmenbedingungen, die - teils anders als klassisch grundrechtliche Positionen - abwägungsfeste Strukturentscheidungen enthalten und den derzeitigen Konvergenzerscheinungen verläßliche Grenzen aufzeigen. Ausgehend von grundsätzlichen Funktionalitätsunterschieden zwischen Strafprozeß und Prävention befaßt er sich zunächst mit den abstrakt-gewaltenteilungsrechtlichen Zuordnungsverhältnissen. Dabei können die perspektivischen Differenzen von Prävention und Strafverfolgung nicht ohne Folgen für ihre staatsrechtliche Behandlung bleiben. Der Strafprozeß als Reaktion auf einen Tatverdacht bleibt streng retrospektiv auf die Aufklärung eines historischen Ereignisses fixiert. Präventive Konzepte nehmen dagegen soziale Konflikte allenfalls zum bloßen Anlaß für zukunftsgerichtete Interventionsmaßnahmen. Einen Schwerpunkt der Untersuchung stellt die bundesstaatliche Kompetenzordnung dar. Die teilweise facettenreiche Aufgliederung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder für 'sicherheitsrelevante' Gesetzgebung, Verwaltung und Strafjustiz wird umfassend beleuchtet. Das Ziel bleibt dabei stets die Entwicklung eines allgemeinen und weitgehend abstrakten staatsorganisationsrechtlichen Grundgerüstes, wobei auch auf die Beantwortung wichtiger Detailfragen nicht verzichtet wird.