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Kirjailija

Marietta Auer

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 4 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2005–2024, suosituimpiin kuuluu Schuldrecht III. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

4 kirjaa

Kirjojen julkaisuvuodet: 2005–2024.

Zur Aktualität der Privatrechtstheorie Adolf Reinachs
Ziel der vorliegenden Abhandlung ist es, Reinachs Hauptwerk einem breiteren Publikum vorzustellen und damit einen - nach hier vertretener Ansicht berf lligen - Beitrag zu seiner Wiederentdeckung zu leisten. Dazu f hrt die Abhandlung zun chst in Reinachs Rechtsph nomenologie ein und weist Wege zu einer Reinach-Rezeption, die von ph nomenologischen Denkvoraussetzungen weitgehend unabh ngig sind. Die nachfolgenden Kapitel entfalten drei zentrale Grundbegriffe, auf denen das Geb ude von Reinachs Rechtstheorie aufruht: Versprechen als Grundbegriff des Schuldrechts, Geh ren als Grundlage des Sachenrechts sowie Bestimmen als Ausgangspunkt der gesamten positiven Rechtsordnung. Das abschlie ende Kapitel ordnet diese Erkenntnis in den Kontext alternativer rechtstheoretischer Entw rfe ein und fragt nach der Fruchtbarkeit einer heutigen Besch ftigung mit Reinachs Theorie. Das Ziel der Abhandlung ist erreicht, wenn es gelingt, die Brauchbarkeit von Reinachs sprachph nomenologischem Ansatz im Zusammenhang aktueller Privatrechtsdebatten zu erweisen. Das Thema der vorliegenden Abhandlung k nnte daher kurz zusammengefasst auch lauten: Versprechen, Geh ren, Bestimmen - Privatrecht erkl rt durch drei performative Verben.
Der privatrechtliche Diskurs der Moderne
Die begrifflichen und systematischen Grundlagen unseres heutigen Verständnisses von Privatrecht wurden um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert geschaffen. Doch welche ideengeschichtliche Entwicklung steckt dahinter? Und wie wirkt sich diese Entwicklung auf bis heute wiederkehrende Grundprobleme der Privatrechtstheorie aus, etwa auf die Fragen nach dem Verhältnis zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht oder nach der Unumgänglichkeit materialer Wertungskorrekturen eines formalen Verständnisses von Privatautonomie? Marietta Auer zeigt, dass die Entwicklung des modernen Privatrechts durch die bekannte Transformationslegende vom angeblich "liberalen" Privatrechtsmodell des 19. Jahrhunderts hin zu einem zunehmend "sozialen" Privatrechtsverständnis nur unzureichend beschrieben ist. Statt dieser "Meistererzählung" des 20. Jahrhunderts entwirft die Autorin eine soziologisch informierte Ideengeschichte des modernen Privatrechts. Die Abhandlung fordert damit einen Blickwechsel: Gefragt wird nicht nach der Begründbarkeit, sondern nach den Voraussetzungen sozialer Wirksamkeit eines als normative Einheit auf der Grundlage von Privatautonomie konstruierten Privatrechts. Welcher Problemzumutung, welchem gesellschaftlichen Rechtfertigungsbedarf begegnet das Rechtsdenken durch diese Konstruktion? Wie ist die faktische Kraft des Normativen zu erklären, die das "liberale" Privatrechtsmodell bis in die Gegenwart hinein wirksam gegen Kritik immunisiert? Der Schlüssel zu einer Antwort liegt in der Ideengeschichte der Moderne seit der Wende zur Neuzeit. Das Werk wurde als eines der 'Juristischen Bücher des Jahres' 2015 ausgewählt. "Die Arbeit bildet das Ergebnis eines wirklichen intellektuellen Abenteuers und bietet damit ein Vorbild für jeden jungen Wissenschaftler." (NJW 41/2015, 3015)
Materialisierung, Flexibilisierung, Richterfreiheit
Generalklauseln wie Treu und Glauben oder die Guten Sitten werden in der gegenwärtigen Privatrechtsdiskussion meist unter dem Aspekt ihrer näheren Konkretisierung behandelt, die ausgehend von den Grundsätzen der hergebrachten juristischen Methodenlehre auf die Ableitung präziserer, unmittelbar anwendbarer Rechtssätze gerichtet ist. Marietta Auer hinterfragt diesen Anspruch kritisch und zeigt, daß die Problematik der Generalklauseln nur von einem der herkömmlichen Methodenlehre übergeordneten rechtstheoretischen Blickwinkel, der die zwischen den Grundwertungen des Privatrechtsdenkens bestehenden Antinomien in ihrem historisch wandelbaren Spannungsverhältnis in den Mittelpunkt stellt, angemessen erfaßt werden kann. Auf dieser Grundlage erweist sich die Entwicklung der Generalklauseln während des 20. Jahrhunderts sowohl im deutschen als auch im amerikanischen Recht als Ausdruck der das gesamte Privatrechtsdenken prägenden Grundkonflikte zwischen Individualismus und Kollektivismus, Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit sowie zwischen Richterbindung und Richterfreiheit, von deren Berücksichtigung damit auch jede theoretische Behandlung der Generalklauselproblematik auszugehen hat. Ziel der Untersuchung ist damit ein Paradigmenwechsel in der Privatrechtstheorie, der über die Problematik der Generalklauseln hinaus von Bedeutung ist.