Kirjailija
Martin Löhnig
Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 13 kirjaa, julkaisuja vuosilta 2006–2026, suosituimpiin kuuluu Fälle zum Sachenrecht. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.
Nimi esiintyy myös muodoissa: Martin Lohnig
13 kirjaa
Kirjojen julkaisuvuodet: 2006–2026.
Verschärfung des Klassenkampfes?
Martin Löhnig
Förderverein Europäische Rechtskultur e.V.
2025
nidottu
Droit Local: Deutsches Recht in Frankreich Zu Beginn Des 20. Jahrhunderts: Zivilrecht, Gerichtsverfassungsrecht Und Zivilprozessrec
Martin Lohnig
Duncker Humblot
2023
nidottu
Die franzosisch-deutsche Grenzregion war stets eine hybride Region, die als ein Laboratorium fur die Erprobung neuer Modelle diente. Napoleons cinq codes galten auch nach 1815 als Badisches oder Rheinisches Recht in mehreren Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes ganz oder teilweise fort, weil sich erheblicher Widerstand gegen ihre Beseitigung erhoben hatte. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts bestand eine ganz ahnliche Situation: Nach dem deutsch-franzosischen Krieg 1870/71 hatte Deutschland einige ostfranzosische Departements annektiert und zum Reichland Elsass-Lothringen gemacht. Bis 1918 wurde dort in vielen Bereichen deutsches Recht eingefuhrt. Dieses galt auch nach der deutschen Niederlage 1918 und dem Ruckfall der Departements an Frankreich zunachst vollstandig und spater teilweise fort, weil sich erheblicher Wiederstand gegen die Beseitigung zahlreicher Rechtsinstitute erhoben hatte. Von diesem deutschen Zivilrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Zivilprozessrecht im Frankreich des 20. Jahrhunderts handelt die vorliegende Monographie.
Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvollstreckerzeugnis, Europäisches Nachlasszeugnis
Peter Becker; Martin Löhnig; Timo Lutz
Deutscher Notarverlag
2021
sidottu
Der Alliierte Kontrollrat hat zahlreiche deutsche Gesetze aus der NS-Zeit zwischen 1933 und 1945 wegen nationalsozialistischer Inhalte aufgehoben. Die Mehrzahl dieser Gesetze blieb jedoch in Kraft. Die deutschen Gerichte standen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs vor der Aufgabe, diese Normen unter grundlegend ver nderten Bedingungen anzuwenden. Wie sie mit dieser Herausforderung umgingen, zeigt Martin L hnig am Beispiel des Familien- und Arbeitsrechts. Der Jurist und Rechtshistoriker wirft damit ein neues Schlaglicht auf ein wichtiges, aber oft vergessenes Kapitel deutscher Rechtsgeschichte am bergang von der Diktatur zur Demokratie.
Mit dem am 1. Oktober 1879 in Leipzig eröffneten Reichsgericht wurde im Deutschen Reich ein reichseinheitliches Höchstgericht eingeführt. Mit der Schaffung dieses Gerichts korrespondierte jedoch nicht die Schaffung eines reichseinheitlichen Zivilrechts. Das bis heute geltende Bürgerliche Gesetzbuch trat vielmehr erst zum 1. Januar 1900 an die Stelle zahlreicher Partikularrechte und des Gemeinen Rechts. Martin Löhnig untersucht, wie das Reichsgericht mit dieser Rechtszersplitterung umgegangen ist. Hat das Gericht die Rechtsvielfalt bewahrt? Oder hat es Rechtsvereinheitlichung durch Rechtsprechung betrieben und dadurch zur inneren Reichsgründung beizutragen versucht? Und falls ja, mit welchen Mitteln und in welchen Bereichen?
Die Bewältigung von Interessenkonflikten bei der Wahrnehmung fremder Interessen ist ein ebenso aktueller wie grundlegender Fragenkreis der modernen Dienstleistungsgesellschaft. Die Fortentwicklung des Vertragsrechts findet zum großen Teil auf dem Gebiet der Wahrnehmung fremder Interessen statt, wo ungemein viele neue Vertragstypen entstehen. Angesprochen sind damit Schuldverhältnisse (Treuhandverhältnisse) zwischen zumindest zwei Rechtssubjekten, Treugeber und Treuhänder, durch die der Treuhänder verpflichtet wird, die Interessen des Treugebers teilweise oder insgesamt wahrzunehmen. Durch dieses Auseinanderfallen von Interessenträgerschaft des Treugebers und Interessenwahrnehmung durch den Treuhänder entstehen spezifische Interessenkonflikte, die in Austauschschuldverhältnissen oder Gesellschaftsverträgen nicht in dieser Weise auftreten. Bisher existieren lediglich Untersuchungen für einzelne Treuhandverhältnisse; es fehlt jedoch eine Erarbeitung allgemeiner Grundsätze rechtlicher Behandlung von Interessenskonflikten, die über die Zufälligkeiten des Fallrechts unter den verschiedenen Rechtsquellen hinaus geht. Martin Löhnig behandelt umfassend dieses komplexe Problem und leistet darüber hinaus einen Beitrag zur Entwicklung eines 'Allgemeinen Treuhandrechts', indem er Konfliktlösungsregeln aufgezeigt, die für sämtliche Treuhandverhältnisse gelten oder die wenigstens auf bestimmte Gruppen von Treuhandverhältnissen unterschiedslos angewendet werden können.