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Kirjailija

Oliver Lepsius

Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 8 kirjaa, julkaisuja vuosilta 1997–2020, suosituimpiin kuuluu The German Federal Constitutional Court. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.

8 kirjaa

Kirjojen julkaisuvuodet: 1997–2020.

The German Federal Constitutional Court

The German Federal Constitutional Court

Matthias Jestaedt; Oliver Lepsius; Christoph Möllers; Christoph Schönberger

Oxford University Press
2020
sidottu
This translation into English of the leading German-language work on the Federal Constitutional Court gives an overview of the court's history and role as one of the most influential constitutional courts in recent years. The book consists of four extended, free-standing essays written by each of the authors. The essays cover the historical development and political context of the Court; the Court and the constitution; the Court's approach to judicial reasoning; and the Court in contemporary constitutional theory.
Relationen: Plädoyer für eine bessere Rechtswissenschaft
Die Rechtswissenschaft ist eine Normwissenschaft. Normen haben als Erkenntnisgegenstand die besondere Eigenschaft, nur relational erkennbar zu sein: im Verhältnis zu einem bestimmten Kontext (Sachverhalt), im Verhältnis zu anderen Normen oder in der Verarbeitung durch bestimmte Organe. Die relationale Existenz von Normen aufzuweisen und ein Programm zu ihrer wissenschaftlichen Behandlung vorzustellen, ist Thema dieses Buches. Oliver Lepsius verdeutlicht die relationalen Eigenschaften von Normen an unterschiedlichen Aggregatzuständen. Dieselbe Norm kann sich in einem festen, flüssigen oder gasförmigen Aggregatzustand zeigen (etwa als Urteil, als Gesetz oder als wissenschaftliches Prinzip). Ihre Aussagen ändern sich dadurch genauso wie Fragen der institutionellen Zuständigkeit, der jeweiligen Verfahren, Sachverhaltskontexte und auch der disziplinären Kompetenzen. Mit institutionellen, prozeduralen, faktischen und disziplinären Kontexten wird der relationale Ansatz weiter verdeutlicht und sodann an einer Reihe aktueller Probleme, insbesondere an präjudiziellen Rechtsprechungskonflikten, erprobt. Am Beispiel von Entscheidungen des EuGH (Åkerberg Fransson) und des EGMR ("Streikrecht für Beamte") demonstriert der Autor, wie sich Präjudizien als feste, flüssige und auch gasförmige Normen darstellen. Das wiederum gestattet eine graduelle Interpretation ihre Bindungswirkung. Die herkömmliche Alternative von Kasuistik oder Prinzipienbildung, die Dichotomie von rule und principle wird dadurch entscheidend erweitert. Wer Normen relational behandelt, also nach den Bedingungen fragt, unter denen sie Aussagen treffen, gelangt zu insgesamt differenzierteren Kriterien, die einerseits den Eigenschaften von Normen und andererseits der Vielfalt der Kontexte (institutionell, prozessual, sachverhaltsbezogen, zeitlich) gerecht werden.
Soziale Schichtung in der industriellen Gesellschaft

Soziale Schichtung in der industriellen Gesellschaft

M. Rainer Lepsius; Oliver Lepsius

Mohr Siebeck
2015
sidottu
M. Rainer Lepsius starb am 2. Oktober 2014. In seinem literarischen Nachlass fand sich seine Habilitationsschrift, die er zu Lebzeiten nicht veröffentlichte. Sie behandelt Grundfragen einer soziologischen Theorie der Ungleichheit, insbesondere in nationalstaatlich verfassten demokratischen Industriegesellschaften. Obgleich die Schrift den Diskussionsstand der 60er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA widerspiegelt, enthält sie auch theoretische Überlegungen zum Verhältnis von Sozialstruktur und politischer Ordnung, die richtungweisend geblieben sind. Der Autor entwirft hier einen Ansatz, der angesichts des gesellschaftlichen Wandels im 20. Jahrhundert zwar vom Veralten der Klassenanalyse des 19. Jahrhunderts ausgeht, sich aber als Antwort darauf nicht mit der These von der Entschichtung der Gesellschaft oder ihrer Nivellierung bescheidet ("nivellierte Mittelstandsgesellschaft") . Vielmehr will er diesen Wandel aus der Verbindung von arbeitsteiliger Positionsdifferenzierung (Struktur) und gedachter Ordnung (Kultur) erklären, und er stellt das Legitimationsproblem sozialer Ungleichheit in einer Industriegesellschaft von Vollbürgern in den Mittelpunkt. Die Schrift ist auch ein Dokument, das einen Einblick in die soziologische Diskussion der frühen Bundesrepublik gewährt. Insofern ist sie nicht nur für Theoretiker der Ungleichheit, sondern auch für die Geschichte der bundesrepublikanischen Soziologie interessant.
Der Brokdorf-Beschluss Des Bundesverfassungsgerichts 1985: Eine Veroffentlichung Aus Dem Arbeitskreis Fur Rechtswissenschaft Und Zeitgeschichte an Der
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985 uber Verbot oder Zulassigkeit von Demonstrationen gegen den Bau des Kernkraftwerks Brokdorf bundelt die hartnackigen Auseinandersetzungen um 1980 uber die Grenzen der Demonstrationsfreiheit. Freiheitliche Demokratie und demokratischer Rechtsstaat wurden neu verhandelt, um dem Wandel in der Gesellschaft und dem Anspruch auf Mitbestimmung Rechnung zu tragen. Nach der Studentenbewegung und dem Aufbruch der Neuen Sozialen Bewegungen war es an der Zeit, das Versammlungsrecht zu reformieren. Die Legislative hatte sich dieser Aufgabe nicht gestellt, so dass bei den politisch und okologisch motivierten Massenkundgebungen der 1970er Jahre die neuen Formen des Protests und die alten Verhaltensmuster der Ordnungskrafte unvermittelt aufeinanderprallten. Der Band untersucht aus historischer, juristischer und kulturanthropologischer Perspektive die Bedingungen dieses Wandels und erklart die Eigenart des verfassungsgericht lichen Urteils.
Besitz und Sachherrschaft im öffentlichen Recht
Das Verwaltungsrecht knüpft Rechtspflichten entweder an individuelles Verhalten (Modell der Handlungsverantwortlichkeit) oder an Sachherrschaftsbeziehungen (Modell der Zustandsverantwortlichkeit). Im Unterschied zur Handlungsverantwortlichkeit ist die verfassungsrechtliche Begründung und Begrenzung von Sachherrschaftsstellungen und entsprechenden Pflichten bis heute weithin ungeklärt. Selbst die Bemühungen um eine Begrenzung der Zustandshaftung des Eigentümers haben die Pflicht des Inhabers der tatsächlichen Gewalt außer acht gelassen. Die Rechtsordnung knüpft jedoch an solche und ähnliche Besitzbegriffe, wie z. B. Inhaber, Betreiber, Produktverantwortlicher, erhebliche Pflichten. Umgekehrt vernachlässigen aktuelle Regelungstendenzen im Umweltrecht sachherrschaftsbezogene Pflichtenstellungen und zielen durch die Konzentration auf das Verursacherprinzip zu einseitig auf das Modell der Handlungsverantwortlichkeit ab. Oliver Lepsius entwickelt das Modell einer besitz- und sachherrschaftsbezogenen Pflichtendogmatik am Beipiel des Polizei- und Umweltrechts. Dabei verankert er die Rechte des Sachherrschaftsberechtigten in der Eigentumsgarantie und begrenzt die Pflichten durch den Korrelationsgrundsatz. Er interpretiert die Eigentumsgarantie als ein Grundrecht auf Sachherrschaft und gewinnt daraus Kriterien und Maßstäbe für die Ausgestaltung einer allgemeinen, auf Sachherrschaft gestützten Pflichtendogmatik im Verwaltungsrecht. Das Umweltrecht soll auf diese Weise an das Recht der allgemeinen Gefahrenabwehr zurückgebunden und in die Eigentumsdogmatik eingebunden werden. Zudem entwickelt Oliver Lepsius sachherrschaftsbezogene Regelungsalternativen und kritisiert Gegenwartstendenzen im Umweltrecht, die durch die Fixierung auf handlungsverantwortliche Pflichten hinter den Regelungsmöglichkeiten zurückbleiben.
Steuerungsdiskussion, Systemtheorie und Parlamentarismuskritik
Zahlreiche Reformüberlegungen in der aktuellen Verwaltungsrechtswissenschaft gehen von der Annahme aus, daß ein Steuerungsverlust des parlamentarischen Gesetzes vorliegt. Neue Handlungsformen wie kooperatives und informales Verwaltungshandeln seien das Ergebnis eines gesellschaftlichen und technischen Wandels, den das Parlamentsgesetz nicht mehr hinreichend erfassen und steuern könne. In der Folge verliert das parlamentarische Gesetz als zentrale verfassungsrechtliche Schaltstelle von Herrschaftsausübung und demokratischer Legitimation an Bedeutung. Verwaltungsrechtliche Reformüberlegungen beginnen zentrale verfassungsrechtliche Kategorien in Frage zu stellen und unter Hinweis auf einen gesellschaftlichen Wandel umzugestalten. Inwieweit ist die Globalperspektive eines Steuerungsverlustes und gesellschaftlichen Wandels nur vor dem Hintergrund von soziologischen, in erster Linie systemtheoretischen Annahmen über die Gesellschaft verständlich? Oliver Lepsius arbeitet dies heraus und untersucht, ob die systemtheoretischen Prämissen mit den verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Kategorien, zu deren Kritik und Reform sie dienen, überhaupt vereinbar sind. Am Beispiel der Steuerungsdiskussion setzt er sich mit juristischen Verwendungen der Systemtheorie auseinander. Dadurch werden Chancen und Grenzen interdisziplinären Arbeitens zwischen Rechts- und Sozialwissenschaften aufgezeigt.