Kirjailija
Thomas Groß
Kirjat ja teokset yhdessä paikassa: 13 kirjaa, julkaisuja vuosilta 1980–2026, suosituimpiin kuuluu Warum sich Weiterlesen lohnt. Vertaile teosten hintoja ja tarkista saatavuus suomalaisista kirjakaupoista.
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13 kirjaa
Kirjojen julkaisuvuodet: 1980–2026.
Wie waren antike "Staaten" organisiert und wie sicherten sie sowohl die Legitimation ihrer Ordnung als auch die Erfüllung der alltäglichen öffentlichen Aufgaben? Zur Beantwortung dieser Fragen analysiert und vergleicht die vorliegende Studie die frühen Herrschaftsordnungen in Mesopotamien und Ägypten, in Athen und in Rom aus einer juristisch-verwaltungswissenschaftlichen Perspektive und bedient sich dabei unter anderem der Methoden des Rechtsvergleichs. So gewinnen insbesondere die Unterschiede aber auch typische Ähnlichkeiten der Rechts- und Verwaltungsmechanismen an Kontur jenseits der Alternative von Monarchie, Aristokratie und Demokratie. Die Darstellung schließt mit einem exemplarischen Ausblick auf die Wirkungsgeschichte der antiken Herrschaftsformen.
Thomas Groß entwickelt ein neues Modell der demokratischen Legitimation für die Eigenverwaltung der EU, der eine erhebliche Bedeutung bei der Durchführung des Europarechts zukommt. Während die Kommission vor allem für die exekutive Rechtsetzung und die Kontrolle der Mitgliedstaaten zuständig ist, erfüllen die Zentralbank und die etwa 40 Agenturen spezifische Verwaltungsaufgaben. Die EZB spielt sowohl in der Währungspolitik als auch bei der Bankaufsicht in der Euro-Zone eine makroökonomisch bedeutsame Rolle. Die Agenturen sind vor allem im Informationsmanagement sowie der Koordination und Vorbereitung von Maßnahmen im Verwaltungsverbund tätig, einige können auch aussenwirksame Handlungen vornehmen. Sie bilden insgesamt eine polyzentral-autonome Administration mit einer eigenen funktionalen Legitimation, welche die unionalen und die konföderalen Repräsentationsstrukturen in Parlament und Rat ergänzt. Im Mittelpunkt steht nicht die hierarchische Leitung, sondern die politische, finanzielle und rechtliche Kontrolle. Ergänzende Legitimationsmechanismen sind Expertise, Transparenz, Partizipation und Deliberation. Für jede einzelne Institution besteht ein spezifischer Mix von Legitimationsinstrumenten. Für die Funktionenordnung der EU ergibt sich als Konsequenz, dass die Verwaltungsinstitutionen dem Gesetzgeber untergeordnet sind, während der Gerichtshof ihre eigenständigen Konkretisierungsspielräume zu respektieren hat.
Automatische Indexierung von Dokumenten in einer wissenschaftlichen Bibliothek
Thomas Groß
Diplomica Verlag
2011
pokkari
Familienpolitische Regulierungen im internationalen Vergleich
Thomas Groß
Diplomica Verlag
2009
pokkari
Bundesstaat und Europäische Union zwischen Konflikt und Kooperation
Stefan Kadelbach; Christian Tietje; Eckhard Pache; Thomas Gross
de Gruyter
2007
sidottu
The volume presents the reports and discussions held at the conference of the Association of German Constitutional Law Teachers in Rostock from October, 4th to October 7th, 2006."
Eine Unendliche Geschichte: Transferregelungen Im Lizenzierten Fußballsport
Thomas Groß
Peter Lang AG
2004
nidottu
Es besteht ein Konflikt zwischen den Zielen der Wahrung der Wettbewerbsgleichheit unter den Fussballclubs sowie der Talentfoerderung einerseits und der wirtschaftlichen Mobilitat der professionellen Fussballspieler andererseits. Welches Instrument sich am besten zur Aufloesung des Interessengegensatzes eignet, daruber herrscht Dissens. Die traditionell favorisierte Transferentschadigung wurde vom EuGH im Bosman-Urteil aus dem Jahr 1995 gekippt, erlebt jetzt aber wieder in dem 2001 in Kraft getretenen FIFA-Transferreglement eine Renaissance. Diese Arbeit geht der Frage nach, ob das neue Transferregelwerk mit Art. 39 EG kompatibel ist. Die Untersuchung foerdert zutage, dass zentrale Regelungsbestandteile diesem Anspruch nicht gerecht werden. Zugleich wird aufgezeigt, dass ein beitragsfinanzierter Solidarfonds eine oekonomisch und juristisch praktikable Alternative darstellt, die Wettbewerbsgleichheit zwischen den Fussballunternehmen ebenso wie die Nachwuchsfoerderung zu sichern.
Das Kollegialprinzip in der Verwaltungsorganisation
Thomas Groß
JCB Mohr (Paul Siebeck)
1999
sidottu
Das Kollegialprinzip ist neben dem Hierarchieprinzip ein gleichberechtigtes Aufbauprinzip der Verwaltungsorganisation. Es umfaßt drei Grundtypen der Verwaltungsorganisation: die pluralistischen, professionellen und kooperativen Gremien. Die Kollegialgremien bilden Formen der Selbststeuerung in der Verwaltung, die als Ergänzungen demokratischer Legitimation und als funktionsgerechte Ausgestaltung verselbständigter Einheiten dienen. Thomas Groß untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip und die Folgerungen für den institutionellen Gesetzesvorbehalt, das Verfahrensrecht und den gerichtlichen Rechtsschutz. Außerdem stellt er die Kollegialgremien in der Verwaltung der Europäischen Union dar und ordnet diese in ihre supranationalen Legitimationsstrukturen ein.
In der Italienpolitik der deutschen Kaiser und Konige spielen die Mathildischen Guter eine grosse Rolle, sie wurden aber auch vom Papsttum fur sich beansprucht. Die Untersuchung zeigt diese Bedeutung gerade fur Lothar III., und Innozenz II. Dadurch kann eine neue Sicht von Lothars erstem Italienfeldzug 1132/33, aber auch fur seine ganze Italienpolitik gewonnen werden. Weiterhin wird ein Verzeichnis aller Besitztumer Mathilde von Canossas und ihrer Vorfahren erstellt, das zeigt, wie umfangreich diese Besitzungen in Norditalien gewesen sind."
Die Entwicklung Der Oeffentlichen Ausgaben in Der Schweiz Mit Besonderer Beruecksichtigung Des Kantons Zuerich 1860-1910
Thomas Gross
Herbert Cie Lang AG, Buchhandlung Antiquariat
1980
nidottu
Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Ziel. Erstens soll die historische Entwicklung der offentlichen Ausgaben in der Schweiz mit besonderer Berucksichtigung des Kantons Zurich in der Zeit von 1860 bis 1910 in ihrem quantitativen Ausmass geschatzt und inhaltlich beschrieben werden. Zweitens wird versucht, den soziookono- mischen und politischen Bestimmungsgrunden dieser Entwicklung nachzugehen."